Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst alle rechtlichen Regularien im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses (Individualarbeitsrecht) sowie tarif- oder betriebsbezogene Fragestellung (kollektives Arbeitsrecht).

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben Rechte!

Diese sind regelmäßig innerhalb sehr kurzer Fristen geltend zu machen. Wird das Zeitfenster verpasst, kann vollständiger Rechtsverlust drohen.

Sie haben eine Abmahnung oder Kündigung erhalten? Und wollen diese anfechten?

Sie sind mit dem erteilten Arbeitszeugnis unzufrieden?

Sie fragen sich, unter welchen Bedingungen ein Arbeitsverhältnis wegen Vertragsverstößen kündbar ist?

Sie benötigen Unterstützung bei der Überarbeitung Ihres Arbeitsvertrages?

Sie fragen sich, unter welchen Bedingungen Sie eine Abfindung verlangen oder zahlen müssen?

Arbeitsrechtliche Schwerpunkte der Kanzlei – Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Änderungskündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • betriebsbedingte Kündigung
  • Elternzeit
  • Entgeltfortzahlung
  • Krankheit
  • Kündigung
  • Lohnzahlung
  • Mobbing
  • Teilzeit
  • Urlaubsabgeltung
  • verhaltensbedingte Kündigung
  • Versetzung
  • Zeugnis

Das arbeitsrechtliche Dezernat der Kanzlei wird von Frau Rechtsanwältin Bochmann betreut, die den Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht (Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse gem. § 4 FAO) erfolgreich absolviert hat.