Die Rechtsanwaltskanzlei Bert J. Wittenburg steht Ihnen in allen Stadien des Straf- und Bußgeldverfahrens zur Seite.
WICHTIG!!!
Machen Sie bitte selbst keine Aussagen gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft.
Wenden Sie sich so früh wie möglich an unsere Kanzlei!
Wir unterstützen Sie zum Beispiel
- bei einer Strafanzeige,
- wenn Sie einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung erhalten haben,
- im Falle einer Festnahme/Verhaftung oder wenn ein Haftbefehl gegen Sie ergangen ist,
- wenn Sie bereits in Untersuchungshaft sitzen und eine Haftprüfung/Haftbeschwerde beantragen wollen,
- wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl ergangen ist,
- wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben,
- wenn Sie gegen ein Urteil in Rechtsbeschwerde, in die Berufung oder in die Revision gehen wollen oder
- wenn Sie eine Reststrafenaussetzung erreichen wollen.
Die möglichst frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts ist sinnvoll, um die Einsichtnahme in die Strafakten und die verständige Würdigung deren Inhalts als Voraussetzung für den Aufbau einer vernünftigen Strafverteidigung überhaupt möglich zu machen. Spätestens bei der Strafverteidigung bei Gericht oder bei Verhandlungen mit dem Staatsanwalt ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Wahrung Ihrer Rechte nahezu zwingend, da die gesetzlichen Möglichkeiten der Verteidigung im Strafprozess für einen Laien kaum verständlich sind. Ohne einen qualifizierten Rechtsbeistand besteht die Gefahr, von dem mächtigen Apparat der Strafverfolgungsbehörden überfordert zu werden.
Vergessen Sie bei alledem nicht, dass auch die Vertretung eines von einer Straftat Betroffenen von einem auf dem Gebiet des Strafrechts kundigen Rechtsanwalts am ehesten adäquat sicher gestellt werden kann. Wir stehen Ihnen daher selbstverständlich auch dann zur Seite, wenn Sie selbst Opfer eines Verbrechens geworden sind. Nehmen Sie vertrauensvoll Kontakt zu uns auf.
Das strafrechtliche Dezernat der Kanzlei wird von Herrn Rechtsanwalt Wittenburg betreut.