Verkehrsrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Strafverteidigung ist die Verteidigung eines/r Betroffenen, Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten im Rahmen eines Strafverfahrens. Wird die Strafverteidigung von einem Rechtsanwalt übernommen, gehört auch die Unterstützung des/r Betroffenen, des/r Beschuldigten usw. im Ermittlungsverfahren dazu.

Das Recht der Ordnungswidrigkeiten gehört im weiteren Sinne auch zum Strafrecht, soweit es den Methoden des Strafrechts folgt und im Verfahren ähnlich gelagert ist. Die Sanktionen beschränken sich zumeist auf Bußgelder und Nebenfolgen (v.a. Fahrverbot). 

Unfallschadenregulierung

Sollten Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, übernehmen wir für Sie die Unfallschadenregulierung gegenüber dem unfallgegnerischen Krafthaftpflichtversicherer. Unsere Leistungen umfassen neben der rechtlichen Beratung über die weitere Vorgehensweise die Anforderung und Auswertung der amtlichen Ermittlungsakte, auf Wunsch die Vermittlung und Koordinierung  von Kfz-Sachverständigen, Reparaturwerkstätten und Autovermietern, die Bezifferung und Forderung des jeweiligen (auch fiktiven) Unfallschadens bis hin zur klageweisen Durchsetzung, sollte es zu Differenzen in der Unfallschadenregulierung durch den gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer kommen.

Sollten Sie neben dem Fahrzeug- , Sach- oder Fahrradschaden auch einen Personenschaden erlitten haben, fordern wir den gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer ebenso zur Schadenregulierung auf. Hierzu gehören neben der bekannten Schmerzensgeldforderung auch die Regulierung des weiteren immateriellen Personenschadens (wie den Haushaltsführungs- und Fortkommensschaden) und des materiellen Personenschadens (wie den Verdienstausfallschaden, die Zuzahlungskosten, die Heilbehandlungskosten, die Fahrt- und Besuchskosten Angehöriger usw.). Gängige Praxis bei der Personenschadensregulierung ist die – oft abschließende – Vereinbarung eines Abfindungsvergleiches mit dem gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer. Hier beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten der Vergleichsgestaltung und setzen die für Sie passende Variante für Sie um.

Ein Hinweis sei bereits an dieser Stelle erlaubt: wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, muss für die Kosten der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts wegen der Durchsetzung seiner berechtigten Schadenersatzansprüche nicht aufkommen; ebenso wenig der eigene Rechtschutzversicherer. Diese Kosten sind von dem Krafthaftpflichtversicherer des Unfallgegners zu tragen, denn sie gehören ebenso zu Ihrem Unfallschaden. 

Eng verknüpft ist unsere Tätigkeit in der Unfallschadenregulierung mit Ihrer möglicherweise erforderlichen Verteidigung in dem gegen Sie gerichteten Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wir verteidigen Sie bis zur Verfahrensbeendigung, um dadurch auch Ihre Chance auf eine möglichst vollumfängliche Unfallschadenregulierung durch den gegnerischen Krafthaftpflichtversicherer zu wahren.

Ist Ihre Mithaftung an dem Unfallgeschehen dennoch nicht auszuräumen, halten wir Ihren eigenen Krafthaftpflichtversicherer über die Erfolge in der aktiven Schadenregulierung auf dem Laufenden, beraten uns mit diesem über die Vermeidung eines Rechtsstreits und stehen Ihnen und Ihrem Kraftpflichtversicherer im Fall der Klageerhebung durch den Unfallgegner für die Verteidigung gegen dessen Forderungen zur Verfügung.

Das verkehrsrechtliche Dezernat der Kanzlei wird von Herrn Rechtsanwalt Wittenburg, zugleich Fachanwalt für Verkehrsrecht, betreut.